Altersvorsorge: Unterstützungskasse & Direktzusage
Informationen zur Unterstützungskasse & Direktzusage von der CONTINENTALE Bezirksdirektion SOBALLA.
Steuerliche Behandlung Unterstützungskasse & Direktzusage
- Die Regelungen zur Unterstützungskasse und Direktzusage bleiben im Wesentlichen gegenüber dem Jahr 2004 unverändert. Es können weiterhin Kapitalleistungen zugesagt werden. Lebenslange Rentenleistungen sind in diesen Durchführungswegen nicht zwingend erforderlich.
- Auf die späteren Versorgungsleistungen wirken sich auch künftig der Versorgungsfreibetrag sowie der Werbungskosten-
pauschbetrag steuermildernd aus. Ebenso bleibt das Fünftelverfahren auf Kapitalzahlungen anwendbar.
- Der Werbungskostenpauschbetrag wird allerdings statt bisher 920 Euro ab dem 1.1.2005 für Versorgungsbezüge nur noch 102 Euro betragen. Zudem wird der Versorgungsfreibetrag von derzeit 40 % der Versorgungsbezüge, maximal 3.072 Euro, über einen Zeitraum bis 2040 auf Null abgeschmolzen. Das kohortenweise Abschmelzen erfolgt in Verbindung mit der Gewährung eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag bestimmen sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleiben bis zum Lebensende gleich.
Beispiel
- Arbeitnehmer A geht im Jahr 2010 in Rente. Von seinen Versorgungsbezügen bleiben dann lebenslänglich 32 %, maximal jedoch 2.400 Euro jährlich außer Ansatz. Darüber hinaus ist ihm ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 720 Euro zu gewähren.
- Arbeitnehmer B geht im Jahr 2025 in Rente. Von seinen Versorgungsbezügen bleiben dann lebenslänglich 12 %, maximal jedoch 900 Euro jährlich außer Ansatz. Darüber hinaus ist ihm ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 270 Euro zu gewähren.
Interessiert? Alle Details und genaue Beratung gibts natürlich bei uns. Einfach anrufen unter Telefon: 0231 - 39 60 357 oder mailen unter guido.soballa@continentale.de
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