Das neue Alterseinkünftegesetz = AltEinkG (gültig ab 01.01.2005) regelt die Besteuerung und Förderung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge neu. Das AltEinkG unterscheidet drei Vorsorge- bereiche, die unterschiedlich besteuert bzw. gefördert werden:
Basisvorsorge
Die gesetzlichen Versorgungseinrichtungen (ges. Renten-versicherung, landwirtschaftliche Alterskassen und berufs-ständische Versorgungswerke). Interessant: Was leistet überhaupt die gesetzliche Rentenversicherung? Infos hier.
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